Pflegehilfsmittel helfen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, den Alltag leichter zu bewältigen. Es handelt sich um Geräte oder andere Gegenstände, die dabei helfen, möglichst selbstbestimmt leben zu können. Die Pflegehilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen gelistet. In diesem Verzeichnis werden sie in Produktgruppen (PG) eingeteilt. Unterschieden wird zwischen den technischen Pflegehilfsmitteln (PG 50 – 52) und den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (PG 54).
Inhaltsverzeichnis
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegehilfsmittelverzeichnis: Produktgruppen im Überblick
Unterschied zwischen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Kostenübernahme der Pflegekasse für Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel beantragen – So funktioniert die Kostenübernahme
Technische Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege und ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung. Sie sind in den Produktgruppen 50 bis 52 im Hilfsmittelverzeichnis zu finden. Zu den technischen Pflegehilfsmitteln zählen beispielsweise:
Diese Pflegehilfsmittel können nur einmal verwendet und dienen dazu Infektionen vorzubeugen und die Hygienebedingungen zu verbessern. Sie sind im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 54 zu finden.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zählen:
Zur Erleichterung der Pflege (PG 50): Pflegebetten inkl. Zubehör, Pflegebett-Tische, Pflegerollstühle
Zur Körperpflege/Hygiene (PG 51): Waschsysteme, Duschwagen, Bettpfannen, Urinflaschen
Zur selbstständigen Lebensführung (PG 52): Lagerungsrollen, Notrufsysteme, Hilfen im Alltag
Zum Verbrauch bestimmt (PG 54): Schutzbekleidung, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz
Bei Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln handelt es sich um zwei verschiedene Arten von Hilfsmitteln.
Hilfsmittel: Sie gleichen eine Behinderung aus oder beugen diese vor. Ein Arzt muss die Hilfsmittel als medizinisch notwendig einstufen und ein Rezept verschreiben. Die Krankenkasse kommt für die Kosten auf. Nur maximal 10 Euro muss ein Versicherter zahlen. Beispiele für Hilfsmittel sind Rollstühle, Prothesen oder Hörgeräte.
Pflegehilfsmittel: Sie erleichtern oder ermöglichen die häusliche Pflege. Für sie ist kein Rezept notwendig. Bei der Krankenkasse kann jedoch ein Antrag zur vollständigen oder teilweisen Kostenübernahme gestellt werden. Dies hängt vom Pflegegrad ab.
Es wird keine ärztliche Bescheinigung benötigt. Es reicht an Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Pflegekasse. Hierbei müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, die sich je nach Art des Pflegehilfsmittels unterscheiden.
Die Pflegekasse übernimmt aktuell die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat. Ab dem 1. Januar 2025 steigt die Übernahme der Kosten auf bis zu 42 Euro pro Monat. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die 40 bzw. 42 Euro ausgeschöpft werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Pflegemittel zum Verbrauch bei der Pflegeversicherung zu beantragen. Sie können über eine Online-Apotheke bestellt werden. Der Anbieter rechnet die Kosten dann direkt bei der Pflegeversicherung ab. Alternativ können sie auch bei einer Apotheke oder einem Sanitätshaus bezogen werden. Auch hier erfolgt die Abrechnung direkt bei der Pflegeversicherung. Außerdem kann bei der Pflegeversicherung eine Genehmigung eingeholt werden und die Produkte selbst gekauft werden. Die Zahlungsbelege müssen dann zusammen mit einem Formular monatlich an die Pflegekasse geschickt werden, um die Kosten erstattet zu bekommen.
Über den Autor
Hallo, ich bin Sven Oppel und seit über 23 Jahren im Bereich der Medizinprodukteberatung tätig. Zehn Jahre davon habe ich im Außendienst gearbeitet und war direkt an der Versorgung von Privatkunden im Auftrag des Sanitätshausfachhandels beteiligt. Dabei habe ich nicht nur Patienten versorgt, sondern auch Pflegedienste und Pflegeheime in der Anwendung von Hilfsmitteln geschult. Ein besonderer Schwerpunkt meiner Arbeit liegt in der Versorgung von Palliativpatienten, ein Thema, das mir auch persönlich sehr am Herzen liegt, da mein Sohn acht Jahre in der Palliativpflege tätig war und meine Tochter im Kinderhospiz arbeitet.
2014 habe ich mit einen der ersten Online-Shops für Pflegebetten gestartet, um Menschen breiter und besser versorgen zu können. Meine Erfahrung hat mir gezeigt, dass viele Produkte, wie Pflegebetten oder Matratzen, nicht optimal auf die Bedürfnisse der Patienten abgestimmt sind. Deshalb ist mir die Beratung und Unterstützung besonders wichtig, damit jeder die bestmögliche Versorgung erhält. Meine Philosophie lautet daher: „Kundenorientierung: Einfach Mensch sein!